Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitere Lockerungsschritte im Bereich der Sportaktivitäten beschlossen.
Demnach dürfen Sportvereine ab dem 6. Juni 2020 wieder Trainings und Wettkämpfe in weitgehend normalem Rahmen durchführen.
Gerne informieren wir Euch über das Vorgehen bezüglich der Anpassungen im Trainings- und Spielbetrieb zu diesen Lockerungsschritten, welche vom Verband swiss Unihockey, swiss olympics ausgearbeitet und dem Vorstand emotion Hinwil ergänzt und festgelegt wurden.
Schutzkonzept emotion Hinwil ab 6. Juni 2020
Das für alle Mitglieder von emotion Hinwil verpflichtende Schutzkonzept findet ihr hier.
Übergeordnete Grundsätze
Im Zentrum stehen ab 6. Juni 2020 die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport, sie sind immer einzuhalten:
- Symptomfrei ins Training/Wettkampf
- Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
- Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
- Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
- Bezeichnung verantwortlicher Person
Der Grundsatz «Distanz halten» kann auf dem Spielfeld nicht ständig eingehalten werden, Körperkontakt ist auf dem Spielfeld explizit zulässig.
Merkblatt Verhaltensregeln ab 6. Juni 2020
Swiss Olympic hat die Verhaltensregeln für den Sport in einem übersichtlichen Merkblatt zusammengestellt.
Dieses neue Merkblatt gilt einheitlich für alle Sportarten in der Schweiz:
- Verhaltensregeln ab dem 06. Juni 2020 (PDF 41 KB)
FAQs von swiss unihockey
- Was machen wir, wenn ein Corona-Fall in unserem Verein auftritt?
- Das betroffene Vereinsmitglied hält sich an die Anweisungen des behandelnden Arztes.
- Danach liegt die Verantwortung für die nächsten Schritte beim jeweiligen Kantonsarzt.
- Dürfen nun Garderoben und Duschen wieder benutzt werden?
- Unter Einhaltung der Grundsätze im Sport (siehe oben) und der Hygieneregeln des BAG ist die Nutzung von Garderoben und Duschen grundsätzlich wieder möglich. Da in Hinwil, Wetzikon und Dürnten die 2m Regelung in den Garderoben und Duschen nicht möglich ist, bleiben diese auch von den Gemeinden her geschlossen.
Alle Trainingsmitglieder müssen also unmittelbar vor dem Training bereits umgezogen erscheinen und nach den Trainings verlassen.
- Unter Einhaltung der Grundsätze im Sport (siehe oben) und der Hygieneregeln des BAG ist die Nutzung von Garderoben und Duschen grundsätzlich wieder möglich. Da in Hinwil, Wetzikon und Dürnten die 2m Regelung in den Garderoben und Duschen nicht möglich ist, bleiben diese auch von den Gemeinden her geschlossen.
- Wie viele Personen sind auf einem Unihockeyspielfeld zugelassen?
- Pro Person müssen 10m2 Trainingsfläche gerechnet werden:
- Kleinfeld (24*14 m) = 336 m2. Es sind max. 33 Personen auf dem Spielfeld zugelassen.
- Pro Person müssen 10m2 Trainingsfläche gerechnet werden:
- Was gilt es zu beachten, wenn wir einen Wettkampf durchführen?
- Ein Testspiel gilt als Wettkampf.
- Es gelten die «generellen Vorgaben zum Wettkampf-Betrieb» gemäss «Neue Rahmenvorgaben für den Sport» auf Seite 2.
- Sind Trainingscamps und Jungendlager wieder möglich?
- Ferienlager für Kinder und Jugendliche mit maximal 300 Personen sind möglich.
- Die Grundsätze im Sport (siehe oben) und die Hygieneregeln des BAG sind jederzeit einzuhalten.
- Das Junioren Sommercamp von emotion Hinwil findet statt!